zum Thema Logopädie in unserer Praxis
Da logopädische Leistungen Teil der medizinischen Grundversorgung sind, werden die Kosten der Behandlung basierend auf der Verordnung (Rezept) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erwachsene zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, 10% des Rezeptwertes und zusätzlich eine Rezeptgebühr von 10,00 €.
Privatversicherte sollten sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, und eine Kostenübernahme klären. Die Erstattung richtet sich nach den Vertragsvereinbarungen. Über die entstehenden Behandlungskosten informieren wir Sie gerne vorab.
Die Dauer einer logopädischen Behandlung ist individuell geregelt. Je nach ärztlicher Verordnung dauert eine logopädische Behandlung 30, 45, oder 60 Minuten.
Zur insgesamten Behandlungsdauer können wir pauschal leider keine Aussage treffen.